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arcAKTUELL 2.2012 - Erde 2.0 - GIS und Natur

s c h w e r p u n k t 17 Streuff: Die Änderung des GeoZG ist auf den Weg gebracht. Wir ge- hen davon aus, dass es im Herbst dieses Jahres veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Wenn alles gut geht und während des parlamentarischen Verfahrens keine Hürden auftauchen. Wichtig ist: Wir werden mit dem Gesetz auch die Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Datennutzung schaffen, sodass künftig die Nutzungsbedingungen für diese Daten des Bundes einheitlich festliegen. Wer diese Daten nutzen will, kann sie sich herunterladen. Er muss nicht einmal mehr einen Ver- trag mit demjenigen, dem diese Daten gehören, schließen. Das dient der Entbürokratisierung und hilft Behörden und Nutzern. Buziek: Wäre diese Nutzungsverordnung dann vergleichbar mit Lizenzen nach Creative Commons oder Data Commons aus dem Internetmedien- bereich? Streuff: Ja. Wir orientieren uns durchaus an dem Creative-Commons- Gedanken, auch an dem, was die AdV oder die Kommission für Geoin- formationswirtschaft, die GIW-Kommission, zum Thema Lizenzen schon auf den Weg gebracht hat. Die GIW-Kommission macht im Prinzip kei- ne Unterschiede zwischen Bundes-, Landes- und Kommunaldaten. Wir können diese Regelungen nur für die Bundesdaten treffen. Ein anderer kritischer Punkt ist die Forderung nach langfristiger Verfüg- barkeit der Geodaten. Wir können in einer Nutzungsverordnung nicht festschreiben, dass diese Daten beispielsweise von der sie liefernden Stelle für einen bestimmten Zeitraum immer in gleicher Qualität zur ver- fügung gestellt werden. Damit würde indirekt gesagt werden, dass eine Behörde nicht aufgelöst werden kann. Das ist eine Forderung der GIW- Kommission, die wir so nicht akzeptieren können. Wenn die Organisa- tionsverfügung des Bundeskanzleramtes kommt, die Behörde aufzulö- sen, dann kann niemand sagen, ihr habt uns aber garantiert, dass wir die Daten weiterhin bekommen. Das ist das Restrisiko, aber dafür kos- ten die Daten ja auch nichts! Ich persönlich finde zudem die Vielzahl der von der GIW-Kommission entwickelten Lizenzmodelle zu komplex. Es kann natürlich sein, dass die Materie mit Blick auf die unterschiedlichen Positionen von Bund, Län- dern und Kommunen das fordert. Wir von der Bundesebene hauen den gordischen Knoten mit unserem Gesetz und der Nutzungsverordnung einfach durch! Buziek: Mit diesen Gesetzesänderungen wäre es also praktisch mög- lich, Datenbestände des Bundes kostenfrei in unsere Plattform ArcGIS online zu übernehmen und den Nutzern weltweit bereitzustellen? Streuff: Genau das ist das Ziel: das Wertschöpfungspotenzial in den Geodaten zu aktivieren. Ich persönlich denke, dass die Aktivierung des Wertschöpfungspotenzials bei der Industrie besser aufgehoben ist als bei der Verwaltung. Deswegen ist das Ziel tatsächlich: Wir geben die Daten ab, nutzt sie, macht was daraus, ihr zahlt ja letztlich auch Steuern! Buziek: Wir haben als Sponsor des Wettbewerbs Apps für Deutschland gesehen, dass bei frei verfügbaren Geodaten in kurzer Zeit eine große Zahl von Anwendungen live gestellt wurden. Streuff: Dazu fehlt uns in der Verwaltung die Kreativität. Wir wollen es der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Community und meinet­ wegen auch den Bürgern überlassen, etwas daraus zu machen. Buziek: Nun ist es ja oft so: Der Bund macht den ersten Schritt, die Län- der folgen dann, übernehmen das eine oder andere und setzen es in Länderrecht um. Wie bewerten Sie das in diesem Fall? Streuff: Wünschenswert wäre das. Es gibt alle möglichen Signale, wir haben das ja in die Länderabstimmung gegeben und Rückmeldungen aller Art bekommen. Bleibt abzuwarten, wie sich das auf Länderebene entwickelt. Wir sind zunächst einmal sehr erfreut, dass unsere Initiative zum GeoZG diesen Diskussionsprozess wieder neu in Gang gesetzt hat. Wir befin- den uns im politischen Umfeld in einem guten Fahrwasser, denn der Open-Data-Gedanke, der E-Government-Gedanke, bis hin zur Modifi- zierung der Public Sector Information Directive, das geht alles in diese Richtung. Buziek: Wir bedanken uns für dieses Gespräch! ++

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