Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

arcAKTUELL 2.2012 - Erde 2.0 - GIS und Natur

s c h w e r p u n k t16 Gespräch mit Dr. Hartmut Streuff, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, zum Thema „GDI und Open Data“ Gerd Buziek (Esri Deutschland): Eine Vielzahl von Gesetzen regelt ­Zugang zu und Nutzung von Geoinformationen. Geodatenzugangs­ gesetze des Bundes und der Länder, INSPIRE-Richtlinie, Bundesgeo­ referenzdatengesetz, E-Government-Gesetz: Woran soll sich der Geo- datennutzer denn nun orientieren? Hartmut Streuff: Die verschiedenen Rechtsvorschriften stehen nicht iso- liert nebeneinander. Orientieren kann man sich als Nutzer künftig bei- spielsweise am Änderungsgesetz zum Geodatenzugangsgesetz (GeoZG), das genau auf die Frage der Nachnutzung und Lizenzierung der Daten abstellt. Buziek: Werden mit diesem Gesetz die INSPIRE-Daten zu Open Data kostenfrei für jeden nutzbar? Streuff: Die INSPIRE-Richtlinie gibt nur auf, dass der Zugang zu Geoda- ten der öffentlichen Verwaltung und ihre Nutzung geregelt werden müssen. Das legt in Deutschland das GeoZG für die Ebene der Bundes- verwaltung fest. Dort wird auch die Möglichkeit eingeräumt, dass Be- hörden für die Abgabe von Geodaten Geldleistungen verlangen kön- nen. Andererseits haben wir eine Rechtsvorschrift im Umweltbereich, das Umweltinformationsgesetz. Es regelt den freien Zugang der Öffent- lichkeit zu allen Umweltinformationen. Buziek: Freier Zugang bedeutet kostenlosen Zugang? Streuff: Im Prinzip ja. Das Umweltinformationsgesetz hat eine Gebüh- renordnung. Die Gebühren dienen aber nur dazu, den Verwaltungsauf- wand zu refinanzieren, der entsteht, wenn jemand Daten haben möch- te, die so nicht im Netz verfügbar sind. Wir als Bund gehen allerdings immer davon aus, dass diese Daten für jegliche Art der Nachnutzung zur Verfügung stehen. Nachnutzung, eine kommerzielle oder nicht kommerzielle, bedeutet, die Behörden geben die Daten durchaus auch geldleistungsfrei ab mit der Maßgabe, dass man sie auch weiterverwen- den kann. Wir ändern jetzt das GeoZG dahin gehend, dass künftig alle Geodaten, die unter das GeoZG fallen und beim Bund liegen – wir kön- nen das ja nur für den Bund regeln –, für jegliche Art der Nutzung zur Verfügung stehen. Ohne Geldleistungen! Buziek: Welche Daten sind das konkret? Nehmen wir die Daten mit klei- nen Maßstäben ab Maßstabsebene 1:200.000 und kleiner und die Daten, die sich auf den eigentlichen Raumbezug, also auf die Referenzsysteme, beziehen. Das wären dann Koordinatenreferenzsysteme, geografische Git- tersysteme, also im weitesten Sinne die Daten nach Annex 1 von INSPIRE? Streuff: Ja, aber auch nach Annex 2 und Annex 3 von INSPIRE! Die ge- samten INSPIRE-Daten fallen unter das GeoZG des Bundes oder unter die entsprechenden Landesgesetze. Die Schutzgebietskarten der Län- der beispielsweise fallen nicht unter das GeoZG des Bundes; hier kann der Bund nichts vorschreiben. Aber wenn das Bundesamt für Natur- schutz auf der Grundlage der Meldungen der Länder eine Gesamtsicht der Schutzgebiete der Bundesrepublik Deutschland herstellt, ist das ja ein eigenes Produkt, ein eigener INSPIRE-Datensatz, der eben bei ei- ner Bundesbehörde gehalten wird, er würde dann darunterfallen. Das muss man sich in jedem Einzelfall genau anschauen. Man muss einfach schauen, ob die Daten durch die Zusammenführung zu einem neuen geistigen Werk geworden sind. Das ist eine Urheberrechtsfrage. Ich gebe zu, dass das aus der Sicht des Anwenders nicht ganz befriedigend ist, weil eben sehr viele der Karten mit großen Maßstäben im Landes- besitz sind. Aber es ist ein erster Schritt in diese Richtung. Buziek: Das hieße, auch der Länderebene harmonisierte und zusam- mengefasste Daten würden unter diese Regelung fallen. Aber erst, wenn die Länder das auch zulassen. Streuff: Das ist derzeit eine Diskussion mit den Ländern. Die Frage ist, ob das, was in die Aufbereitung seitens des Bundes hineingesteckt wur- de, so viel ist, dass von einem eigenen Werk die Rede sein kann. Buziek: Wann ist denn damit zu rechnen, dass das in die Praxis umge- setzt wird? Geodateninfrastrukur und Open Data

Seitenübersicht