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arcAKTUELL 2.2014 - Auf Schritt und Tritt

Abbildung 1: Fleischhygienebezirke Abbildung 2: Lebensmittelüberwachungsbezirke Abbildung 6: Tierseuchenrechtliche Risikogebiete Abbildung 5: Still- und Fließgewässer Abbildung 8: Kontrollstatus der Lebensmittelbetriebe (anonymisiert) Abbildung 7: Betriebe mit Rinderhaltung mit Anzeige des Tier­halters und des Hoftierarztes Gebiete, in denen vom Flugzeug aus Fuchsbandwurmköder ausgebracht wurden Dokumentation der Fundorte von verendeten Vögeln in Zeiten der Vogelgrippe Beispiele sind etwa Fleischhygiene-, Lebensmittelhygiene- und Jagdbe- zirke, Zuständigkeitsgebiete der Polizeiinspektionen, Still- und Fließge- wässer sowie Risikogebiete (»Abbildung 1 – 6). Auch das Tätigkeitsgebiet der im Landkreis praktizierenden Großtierpraktiker ließ sich übersicht- lich darstellen (» Abbildung 7). Dadurch, dass sofort angezeigt wird, wel- cher Hoftierarzt in welchem landwirtschaftlichen Betrieb tätig ist, kön- nen im Routine-, vor allem aber auch im Seuchenfall die betroffenen Hoftierärzte gezielt angesprochen werden. Als Planungshilfe für die Lebensmittelüberwachung wurde ArcGIS so eingerichtet, dass es das aktuelle Tagesdatum mit dem Datum der letz- ten Lebensmittelkontrolle und der hinterlegten Kontrollfrist der Lebens- mittelbetriebe abgleicht. Betriebe: ·· deren letzte Kontrolle innerhalb der Kontrollfrist liegt, werden als grüne Quadrate ·· bei denen der Zeitraum seit der letzten Kontrolle um bis zu 50 Prozent über der Kontrollfrist liegt, werden als gelbe Quadrate ·· bei denen der Zeitraum seit der letzten Kontrolle um mehr als 50 Prozent über der Kontrollfrist liegt, werden als rote Quadrate ·· ohne vergebene Kontrollfrist werden als schwarze Quadrate angezeigt (» Abbildung 8). Die Einordnung in die vier frei gewählten Kontrollklassen geschieht voll- automatisch in Abhängigkeit von den über die Risikobeurteilung errech- neten Kontrollfristen (7, 30, 90, 180, 270, 360, 540, 720 Tage). So sind Betriebe, bei denen die planmäßige Routinekontrolle überfällig ist, problemlos zu identifizieren. Im Rahmen einer effizienten Tourenpla- nung können sich die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung darü- ber informieren, ob es sich auf ihren geplanten Touren anbietet, Betriebe mit überfälliger Kontrollfrist anzufahren. Einen weiteren Vorteil bot schließlich die Kopplung von ArcGIS mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB). Dadurch kann sich ein Mitar- beiter des Veterinäramts, der eine entsprechende Zugriffsberechtigung hat, per Mausklick auf ein oder mehrere Flurstücke innerhalb von ein paar Minuten den Namen und die Anschrift des Eigentümers anzeigen lassen. Dies hat sich zum Beispiel bei Fragen im Bereich des Tierschutz- und Tierseuchenrechts als vorteilhaft erwiesen. Landratsamt Starnberg Dr. Stefan Gantke Fachbereich Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz Mario Kala Geo-Service kala.gis@LRA-starnberg.de ++ Abbildung 3: Jagdreviere Abbildung 4: Zuständigkeits­gebiete der Polizeiinspektionen s c h w e r p u n k t 21

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